Wissenswertes

Für Amtsgerichte

Für Amtsgerichte

Sie kennen das Problem. Bürger(innen) suchen nach einem Sterbefall die Geschäftsstelle des Nachlassgerichts auf, um einen Erbschein zu beantragen.
Oft stellt sich heraus, dass die für den Erbscheinantrag erforderlichen urkundlichen Nachweise nicht vollständig vorhanden sind, Daten weiterer Erbprätendenten fehlen und Antragsteller Beratung und Hilfe des Nachlassgerichts erwarten oder sogar einfordern, um diese Probleme zu lösen.

Doch in der Praxis hat die Mitwirkung der Nachlassgerichte Grenzen. Insofern sind Ihnen die Probleme und Schwierigkeiten bewusst, die insbesondere bei der Beantragung von Erbscheinen nach gesetzlichem Erbrecht in der 3. und 4. Erbfolgeordnung auftreten können. Doch selbst Anträge in der 2. Erbfolgeordnung können herausfordernd sein, wenn Beteiligte mehrfach verheiratet waren und neben vollbürtigen Erbprätendenten auch halbbürtige Erbberechtigte vorhanden sind.


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Was können wir in diesem Zusammenhang tun?

Wir unterstützen Antragsteller gern bei der Vorbereitung und auf Wunsch auch bei der Erstellung von Erbscheinanträgen, insbesondere schwierigen und umfangreichen Erbscheinanträgen der 3. und 4. Erbordnung. Wir können bei der Klärung von erbrechtlichen Schwierigkeiten, beispielsweise Adoptionsfragen, Verschollenheit von Beteiligten, verfahrensrechtlichen Problemen bei nicht beschaffbaren Urkunden, Auslandsbezug, etc. behilflich sein. Wir verfügen hierfür über die erforderlichen Ressourcen und wir sind ständig mit derartigen Problemstellungen befasst.

Wir beschaffen fehlende Personenstandsurkunden und Ersatzbeweise sowie Negativbescheinigungen für den Fall, dass Personenstandsurkunden verloren gegangen sind. Im Bedarfsfall kümmern wir uns um Expertisen, beispielsweise wenn Erbstämme nicht ermittelbar oder nachweisbar sind.

Wir kümmern uns um erforderliche Übersetzungsarbeiten bei ausländischen Personenstandsurkunden und erforderlichenfalls um die Einholung von Apostillen.

Ergänzend bieten wir an, Erbscheinanträge vorzubereiten und zu formulieren und diese Antragstellern zur Verfügung zu stellen. Ferner können wir farbige erbrechtliche Stammbäume anfertigen, die alle verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Erblasser und den Erbprätendenten, einschließlich der Erbquote darstellen. Auch die Anfertigung von Listen der für einen Erbscheinantrag erforderlichen Personenstandsurkunden ist möglich, um bei komplexen Erbscheinanträgen nicht die Übersicht zu verlieren. Diese Listen, die sich auf die Nummerierung der vorzulegenden Urkunden beziehen, sind für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger äußerst hilfreich bei der Prüfung von Erbscheinanträgen, da die Urkunden in der Reihenfolge des Antrages geordnet sind. Die Durchsicht der Unterlagen ist „Häkchen fertig", so dass auf diese Weise Zeit und Aufwand des Nachlassgerichts verringert werden.

Unsere Dienstleistungen sind daher für Bürger(innen), die im Regelfall nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügen, außerordentlich hilfreich und entlasten die Gerichte.

Wir freuen uns daher über Ihre Empfehlung bei Antragstellern, die wir bei der Beantragung von Erbscheinen und ggf. bei erforderlichen Ermittlungen und Urkundenbeschaffungen unterstützen können. Für Nachlassgerichte ist unser Service natürlich kostenfrei und Sie profitieren von unserer Erfahrung.

Wozu Sie uns brauchen

Sie sind Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft und benötigen Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheines?
Sie sind Nachlasspfleger/in und benötigen Unterstützung bei der Beschaffung von Urkunden und der Vorbereitung eines Erbscheinantrags?
Sie sind Mitarbeiter/in bei einem Nachlassgericht oder eines Notariats und können Antragstellern nicht direkt weiterhelfen?

Schnellkontakt

Geben Sie uns einfach Ihre Email-Adresse und wir melden uns schnellstmöglich

Tel: +49 (0) 40 4191 588-260
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