Wissenswertes

Für Privatpersonen

Für Privatpersonen

Erben ist nicht immer einfach:
Nach der Bestattung eines Verstorbenen und der Auflösung des Haushalts stellt sich nicht selten die Frage, wer Erbe geworden ist. Nur in zirka 25 Prozent aller Erbfälle in Deutschland existiert ein gültiges Testament. In den übrigen 75 Prozent der Erbfälle kann es im Bedarfsfall erforderlich sein, einen Erbschein nach gesetzlichem Erbrecht zu beantragen. Das ist oft einfacher gesagt als getan.

Besonders, wenn der Erblasser seine Wurzeln in Osteuropa (z.B. Pommern, Schlesien, Ostpreußen, Böhmen, Sudetenland, etc.) hatte, Familienverbände auseinandergerissen wurden oder erbberechtigte Familienangehörige nach Übersee ausgewandert sind. Oft spielen auch Geschehnisse aus den beiden Weltkriegen eine Rolle, weil der Tod eines Beteiligten nach seiner Verschollenheit nicht amtlich beurkundet worden ist.


Deutsche Gesetze sind streng und oft kompliziert. Im Erbscheinverfahren ist die Erbfolge lückenlos zu beweisen und es wird keine Rücksicht darauf genommen, wenn Sie die erforderlichen Urkunden nicht vorlegen können.

Hier ist kompetente und fachliche Hilfe gefragt und wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Vielleicht waren Sie in Ihrer Angelegenheit bereits in einem Notariat oder bei einem Amtsgericht, weil Sie einen Erbschein beantragen wollen. Doch Notariate und Amtsgerichte können Sie nicht dabei unterstützen, erforderliche urkundliche Nachweise zu beschaffen oder sogar fehlende Miterben zu ermitteln. Möglicherweise hat man Sie weggeschickt, sich selbst um diese Dinge zu kümmern. Unsere Kompetenz liegt genau darin, Sie hierbei zu unterstützen. Sei es, fehlende Urkunden (auch aus dem Ausland) zu beschaffen, Miterben, die Sie nicht kennen oder vor langer Zeit aus den Augen verloren haben zu ermitteln und zu kontaktieren bis hin dazu, komplette Erbscheinanträge beurkundungsreif für Sie vorzubereiten. Auch die Abwicklung von Nachlassfällen begleiten wir mit unseren Partnerfirmen gern für Sie.

Sprechen Sie uns an. Wir analysieren Ihren Erbfall gern und beraten Sie, was zu tun ist.

Wozu Sie uns brauchen

Sie sind Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft und benötigen Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheines?
Sie sind Nachlasspfleger/in und benötigen Unterstützung bei der Beschaffung von Urkunden und der Vorbereitung eines Erbscheinantrags?
Sie sind Mitarbeiter/in bei einem Nachlassgericht oder eines Notariats und können Antragstellern nicht direkt weiterhelfen?

Schnellkontakt

Geben Sie uns einfach Ihre Email-Adresse und wir melden uns schnellstmöglich

Tel: +49 (0) 40 4191 588-260
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