Wissenswertes

Für Notariate

Für Notariate

Erbscheinanträge für die 3. oder 4. Erbordnung sind meist ein Problem:
Bestimmt sind Ihnen die Probleme und Schwierigkeiten bewusst, die insbesondere bei der Beantragung von Erbscheinen nach gesetzlichem Erbrecht in der 3. und 4. Erbfolgeordnung auftreten können. Doch selbst Anträge in der 2. Erbfolgeordnung können herausfordernd sein, wenn Beteiligte mehrfach verheiratet waren und neben vollbürtigen Erbprätendenten auch halbbürtige Erbberechtigte vorhanden sind.

Wir möchten uns mit einer neuen Idee vorstellen, die Ihnen und Ihrem Personal die Arbeitsabläufe bei der Beantragung von Erbscheinen und den Umgang mit Antragsteller(innen) von Erbscheinanträgen erleichtern könnte.

Es wenden sich bestimmt gelegentlich Antragsteller an Ihr Notariat, die davon ausgehen, dass Ihr Notariat sich für den Erbscheinantrag um alles kümmert, fehlende Personenstandsurkunden beschafft oder sogar unbekannte Beteiligte ermittelt. Dabei sind Notarinnen und Notare grundsätzlich ja nur mit der Erstellung und Beurkundung des Erbscheinantrages selbst befasst und erhalten lediglich hierfür die Gebühr.

 


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Wichtige Themen rund um's Erben kurz und prägnant erklärt, finden Sie in unserem Videoblog "Vorsicht, Erbschaft"
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Was können wir in diesem Zusammenhang für Sie tun?

Wir unterstützen Sie und Ihr Personal gern bei der Vorbereitung und auf Wunsch auch bei der Erstellung von Erbscheinanträgen, insbesondere schwierigen und umfangreichen Erbscheinanträgen der 3. und 4. Erbordnung. Wir können bei der Klärung von erbrechtlichen Schwierigkeiten, beispielsweise Adoptionsfragen, Verschollenheit von Beteiligten, verfahrensrechtlichen Problemen bei nicht beschaffbaren Urkunden, Auslandsbezug, etc. behilflich sein. Das erspart Ihrem Notariat den Einsatz von sonst erforderlichen Ressourcen und wir sind nahezu täglich mit derartigen Problemstellungen befasst.

Wir beschaffen fehlende Personenstandsurkunden und Ersatzbeweise sowie Negativbescheinigungen für den Fall, dass Personenstandsurkunden verloren gegangen sind. Im Bedarfsfall kümmern wir uns um Expertisen zur Vorlage bei den Nachlassgerichten, beispielsweise wenn Erbstämme nicht ermittelbar oder nachweisbar sind.

Wir kümmern uns um erforderliche Übersetzungsarbeiten bei ausländischen Personenstandsurkunden und erforderlichenfalls um die Einholung von Apostillen.

Ergänzend bieten wir an, Erbscheinanträge vorzubereiten und zu formulieren und Ihnen als Word-Datei zur Verfügung zu stellen. Ferner können wir farbige erbrechtliche Stammbäume zur Verfügung stellen, die alle verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Erblasser und den Erbprätendenten, einschließlich der Erbquote darstellen. Auch die Anfertigung von Listen der für einen Erbscheinantrag erforderlichen Personenstandsurkunden ist möglich, um bei komplexen Erbscheinanträgen nicht die Übersicht zu verlieren.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bzw. die Weitervermittlung von Mandaten, die wir bei der Beantragung von Erbscheinen und ggf. bei erforderlichen Ermittlungen und Urkundenbeschaffungen oder auch bei der Abwicklung von Nachlässen unterstützen können.

Wozu Sie uns brauchen

Sie sind Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft und benötigen Hilfe bei der Beantragung eines Erbscheines?
Sie sind Nachlasspfleger/in und benötigen Unterstützung bei der Beschaffung von Urkunden und der Vorbereitung eines Erbscheinantrags?
Sie sind Mitarbeiter/in bei einem Nachlassgericht oder eines Notariats und können Antragstellern nicht direkt weiterhelfen?

Schnellkontakt

Geben Sie uns einfach Ihre Email-Adresse und wir melden uns schnellstmöglich

Tel: +49 (0) 40 4191 588-260
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